Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung sind nicht nur die Landeshauptstadt Stuttgart, sondern alle Städte und Gemeinden gefordert, ihre jeweils eigene Energiestrategie festzulegen, indem sie regionale und lokale Energie- und Klimaschutzkonzepte erarbeiten, zur Grundlage einer Energieleitplanung machen und auf dieser Basis handeln. Die Energieleitplanung ist ein informelles Planungswerkzeug, das im Rahmen einer vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, § 5 BauGB) zu einer schnelleren Umsetzung rechtsverbindlicher Bauleitpläne (Bebauungsplan, § 9 BauGB) beitragen soll. Mit deren Hilfe können sämtliche komplexe Fragestellungen zum Thema Energieversorgung von Stadtquartieren beantwortet sowie wichtige Grundlagen für effiziente Energieversorgungslösungen geschaffen werden.

Ausgehend von den Erkenntnissen aus AP4 besteht das Ziel darin, den neuen ganzheitlichen Ansatz zur Ein- und Ausspeicherung von Wärme- und Kälteenergie in die Energieleitplanung einer Kommune zu integrieren bzw. zu adaptieren. Im Zentrum der Überlegungen steht die Darstellung eines vernetzten Energiesystems, das insbesondere die Energieformen Wärme und Kälte umfasst und durch die Integration thermisch aktivierter Strukturen des Siedlungswasserbaus zu einer ganzjährig ausgeglichenen Wärmebilanz gelangt.

AP 5 umfasst außerdem kommunale Handlungsempfehlungen, wie die um thermisch aktivierte Strukturen „erweiterten“ Energieleitplanungen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen handlungswirksam werden können.